1 Mietdauer, An- und Abreise
1.1 Die Wohnung steht dem Mieter für die gebuchte Zeit zur Verfügung.
1.2 Die Anreise erfolgt am Anreisetag nach 14 Uhr.
1.3 Am Abreisetag verlässt der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 12 Uhr. Bitte beachten sie, dass die Wohnung vom Mieter gereinigt werden muss (siehe 2.1)
1.4 Frühere oder spätere An- oder Abreisetage müssen vom Vermieter bewilligt werden.
2 Mietbedingungen
2.1 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Wohnung sauber und in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Schlüsselrückgabe nach Absprache.
2.2 Es sind keine Haustiere erlaubt.
2.3 Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen untersagt.
3 Mietpreis und Zahlungsweise
3.1 Der komplette Mietpreis (inklusive Kurtaxe) ist spätestens 30 Tage nach Buchungsbestätigung jedoch vor Reiseantritt auf das benannte Konto zu begleichen.
3.2 Im Mietpreis (exkl. Kurtaxe) sind sämtliche Nebenkosten (Wasser, Strom, ...) sowie Parkplatz und Brennholz inbegriffen.
3.3 Die Kurtaxe beträgt Pauschal 45.- CHF pro Aufenthalt und wird separat erhoben.
4 Stornierung
4.1 Storniert ( vgl. annulliert) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der den Vertrag zu den selben Konditionen übernimmt, sind als Entschädigung die folgenden Beträge zu entrichten:
- Rücktritt bis 8 Wochen vor Mietbeginn 50.- CHF Bearbeitungsgebühr
- Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn 20% des Gesamtbetrages
- Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn 50% des Gesamtbetrages
- Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn 80% des Gesamtbetrages
4.2 Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an oder der Mieter bricht den Aufenthalt vorzeitig ab, entsteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
4.3 Eine Stornierung muss in schriftlicher Form (Brief, Mail, ...) erfolgen. Massgeblich ist der Tag an dem die Stornierung versendet wurde.
5 Haftung
5.1 Das Mietobjekt einschliesslich des Mobiliars sind schonend zu behandeln.
5.2 Der Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen des Mietobjektes und des Mobiliars im Mietobjekt durch ihn oder seine Mitbewohner. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.
5.3 Beschädigungen sind uns unverzüglich zu melden.
6 Höhere Gewalt
6.1 Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, behördliche Massnahmen, usw.) die Vermietung oder deren Fortdauer, so hat der Mieter Anspruch, für die nicht erbrachte Leistung, eine Rückzahlung einzufordern.
7 Anwendbares Recht und Gerichtstand
7.1 Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
Landquart, Januar 2018
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