Allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Mietdauer, An- und Abreise

1.1 Die Wohnung steht dem Mieter für die gebuchte Zeit zur Verfügung.
1.2 Der Check-in erfolgt ab 14:00 Uhr, der Check-out bis spätestens 12:00 Uhr. Eine frühere oder spätere An-/Abreise bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.
1.3 Am Abreisetag verlässt der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 12 Uhr. Bitte beachten sie, dass die Wohnung vom Mieter gereinigt werden muss (siehe 2.1).

 

2 Mietbedingungen

2.1 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Wohnung sauber und in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Schlüsselrückgabe nach Absprache. Falls die Wohnung in stark verschmutztem Zustand hinterlassen wird, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 100.- CHF zu erheben.
2.2 Es sind keine Haustiere erlaubt.
2.3 Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen untersagt.

 

3 Mietpreis und Zahlungsweise

3.1 Der Mietpreis (inklusive Kurtaxe) ist spätestens 30 Tage nach Buchungsbestätigung, jedoch vor Reiseantritt, per Banküberweisung zu entrichten.
3.2 Im Mietpreis beinhaltet Nebenkosten wie Wasser, Strom, Parkplatz und Brennholz.
3.3 Die Kurtaxe beträgt Pauschal 45.- CHF pro Aufenthalt und wird separat erhoben.

 

4 Stornierung

4.1 Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail oder Brief) einzureichen. Das Eingangsdatum gilt als Stornierungsdatum.
4.2 Folgende Stornierungsbedingungen gelten: 
- Rücktritt bis 8 Wochen vor Mietbeginn 50.- CHF Bearbeitungsgebühr
- Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn 20% des Gesamtbetrages
- Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn 50% des Gesamtbetrages
- Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn 80% des Gesamtbetrages
4.3 Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an oder der Mieter bricht den Aufenthalt vorzeitig ab, entsteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
 

 

5 Haftung

5.1 Das Mietobjekt einschliesslich des Mobiliars sind schonend zu behandeln.
5.2 Der Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen des Mietobjektes und des Mobiliars im Mietobjekt durch ihn oder seine Mitbewohner. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.
5.3 Beschädigungen sind uns unverzüglich zu melden.


 

6 Höhere Gewalt

6.1 Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, behördliche Massnahmen, usw.) die Vermietung oder deren Fortdauer, so hat der Mieter Anspruch, für die nicht erbrachte Leistung, eine Rückzahlung einzufordern.

 

7 Anwendbares Recht und Gerichtstand

7.1 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Standort der Ferienwohnung.
 

 

Steffisburg, März 2025

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